Der Landesverband Thüringen der GfF lädt alle Thüringerinnen und Thüringer zur Teilnahme an der 15. Landesfotoschau ein.
Die Ausstellungseröffnung und Preisverleihung findet am 20. März 2027 auf der Osterburg Weida statt. Nach dieser Präsentation werden die Fotos in verschiedenen anderen Thüringer Städten gezeigt.
Aufruf

Wer kann teilnehmen?
- alle BürgerInnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Thüringen und/oder Mitglieder im GfF-Landesverband Thüringen sind teilnahmeberechtigt
- Jugendliche unter 21 werden gebeten, ihr Alter anzugeben, denn es wird ein Jugendpreis vergeben
Was kann eingereicht werden?
- der Wettbewerb ist themenfrei
- maximal 6 Arbeiten können eingereicht werden,
Entstehungszeitraum: 2025–2026 - darunter kann eine Serie sein, die Serie zählt als ein Bild (Gestaltungs skizze für Anordnung beilegen, Rahmengröße maximal 70 × 100 cm)
Wie wird eingereicht?
- nur ausbelichtete/gedruckte Arbeiten (nicht aufgezogen, nicht gerollt, kein
Passepartout), keine Dateien - kleinste Seitenlänge mindestens 20 cm, empfohlen 30 cm
- größte Seitenlänge max. 45 cm, Panoramafotos können abweichen
- Beschriftung der Fotos hinten, unten links:
NAME, ANSCHRIFT, BILDTITEL, ENTSTEHUNGSJAHR - Formular mit Name, Anschrift und den Bildtiteln beilegen
Teilnahmegebühr
- für Mitglieder der GfF und Jugendliche 5 €
- für Nichtmitglieder 10 €
- bar oder als Verrechnungsscheck beilegen
Bis wann?
- Einsendeschluss ist der 15. Januar 2027
Wohin?
- Einsendungen bitte an:
Fotostudio Klick-Moment
August-Bebel-Straße 5
07551 Gera
Bemerkungen/Klarstellung zum Thema KI
- erlaubt: alle Fotos, die mit einer analogen oder digitalen Kamera oder einem Smartphone aufgenommen wurden (auch, wenn die Kamera KI-Funktionen nutzt)
- erlaubt: Bildbearbeitung der Fotos – auch mit Hilfe von KI-Tools
- verboten: Erzeugung von Bildern ausschließlich mit Hilfe von Software über die Eingabe sogenannter Prompts („generative KI“)
Jeder Einsender erhält eine Einladung zur Eröffnung und einen Katalog der Ausstellung. Die vom Landesvorstand zu berufende Jury entscheidet über die Auswahl der Fotos für die Ausstellung und vergibt Preise und Anerkennungen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Jurymitglieder dürfen sich nicht am Wettbewerb beteiligen. Der Autor muss die Urheberrechte an den Bildern (in allen ihren Teilen) besitzen. Für eine eventuelle Verletzung der Rechte Dritter haftet der Autor und nicht der Veranstalter. Der Autor erlaubt dem Veranstalter, Bilder zum Zweck der Popularisierung des Wettbewerbs und der Ergebnispräsentation unentgeltlich zu nutzen. Fotos, die nicht den Bedingungen entsprechen, werden vom Veranstalter herausgenommen. Nicht angenommene Arbeiten werden bis Juni 2027 zurückgesandt, wenn die Verpackung für die Rücksendung geeignet ist. Die nicht ausgestellten Fotos können auch zur Ausstellungseröff nung abgeholt werden. Die Ausstellungsfotos werden nur auf ausdrücklichen Wunsch Ende 2028 zurückgesandt. Der Veranstalter verpfl ichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit allen Einsendungen. Für eventuelle Schäden kann er jedoch nicht haftbar gemacht werden. Mit der Einsendung erkennt der Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen an. Alle Personenbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
