Auf dieser Seite erhalten Sie stets aktuelle Informationen zur Landesfotoschau.

Zunächst wird der Aufruf veröffentlicht. Bis zum 15. Januar 2025 können Sie Ihre Fotos einreichen. Die genauen Bedingungen enthält der Aufruf.

Aufruf

Wer?
· alle BürgerInnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Thüringen und/oder Mitglieder im GfF-Landesverband Thüringen sind teilnahmeberechtigt
· Jugendliche unter 21 werden gebeten, ihr Alter anzugeben, denn es wird ein Jugendpreis vergeben

Was?
· der Wettbewerb ist themenfrei
· maximal 6 Arbeiten können eingereicht werden, Entstehungszeitraum: 2023-2024
· darunter kann eine Serie sein, die Serie zählt als ein Bild (Gestaltungsskizze für Anordnung beilegen, Rahmengröße maximal 70 x 100 cm)
· keine Bilder, die ausschließlich mit Hilfe von generativer KI erzeugt wurden, d.h. heißt ohne Verwendung einer Kamera (einschließlich Smartphone-Kamera)

Wie?
· nur ausbelichtete/gedruckte Arbeiten (nicht aufgezogen, nicht gerollt, kein Passepartout), keine Dateien
· kleinste Seitenlänge mindestens 20 cm
· größte Seitenlänge max. 45 cm, Panoramafotos können abweichen
· Beschriftung der Fotos hinten, unten links: Name, Anschrift, Bildtitel, Entstehungsjahr
· Formular mit Name, Anschrift und den Bildtiteln beilegen

Teilnahmegebühr
· für Mitglieder der GfF und Jugendliche 5 €
· für Nichtmitglieder 10 €
· bar oder als Verrechnungsscheck beilegen

Wann?
Einsendeschluss ist der 15. Januar 2025

Wohin?
Einsendungen bitte an:
Foto-Amateur-Club Saalfeld-Rudolstadt e.V.
z.Hd. Andreas Irmscher
Caspar-Schulte-Strasse 1c
07407 Rudolstadt

Jeder Einsender erhält eine Einladung zur Eröffnung und einen Katalog der Ausstellung.

Die vom Landesvorstand zu berufende Jury entscheidet über die Auswahl der Fotos für die Ausstellung und vergibt Preise und Anerkennungen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Jurymitglieder dürfen sich nicht am Wettbewerb beteiligen. Der Autor muss die Urheberrechte an den Bildern (in allen ihren Teilen) besitzen. Für eine eventuelle Verletzung der Rechte Dritter haftet der Autor und nicht der Veranstalter.

Der Autor erlaubt dem Veranstalter, Bilder zum Zweck der Popularisierung des Wettbewerbs und der Ergebnispräsentation unentgeltlich zu nutzen.
Fotos, die nicht den Bedingungen entsprechen, werden vom Veranstalter herausgenommen.

Nicht angenommene Arbeiten werden bis Juli 2025 zurückgesandt, wenn die Verpackung für die Rücksendung geeignet ist. Die nicht ausgestellten Fotos können auch zur Ausstellungseröffnung abgeholt werden. Die Ausstellungsfotos werden nur auf ausdrücklichen Wunsch Ende 2026 zurückgesandt.

Der Veranstalter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit allen Einsendungen. Für eventuelle Schäden kann er jedoch nicht haftbar gemacht werden.

Mit der Einsendung erkennt der Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen an.
Alle Personenbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Aufruf als PDF-Datei (693 KB),

ausfüllbares Formular für die Einreichung (PDF, 406 KB)


Übersicht über die bisherigen Landesfotoschauen